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Rechtsgebiet

Testamentsvollstreckung 

Testamentsvollstreckung Nachfolgeplanung Nachlassverwaltung

Die Frage, wer was am Ende bekommen soll, ist schon schwer genug. Aber was ist, wenn die Wünsche extrem kompliziert sind? Was passiert, wenn die Kinder noch minderjährig sind? Und wie regelt man das mit dem Unternehmen?

Hierfür ist es durchaus empfehlenswert, eine bestimmte Person zu bestimmen, die den Nachlass verwaltet oder diesen nach den Wünschen des Erblassers verteilt und abwickelt.

Als Fachanwältin für Erbrecht ist Frau Rechtsanwältin Ira Vinnen spezialisiert in allen Fragen der Testamentsvollstreckung und übt das Amt als Testamentsvollstreckerin gewissenhaft und stets am Willen des Erblassers orientiert aus.

Frau Rechtsanwältin Iris Huth hat aufgrund ihrer Zusatzqualifikation zur Mediatorin und als Fachanwältin für Familienrecht ein sehr hohes Einfühlungsvermögen in familiären Konfliktsituationen und handelt als Testamentsvollstreckerin ruhig und ausgeglichen, immer mit dem Blick auf den Willen des Erblassers gerichtet.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, damit wir in Ruhe über Ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen können.

Kanzlei Sachsentor
Kanzlei für Familien- und Erbrecht
Sachsentor 13
21029 Hamburg
Tel.: 040 60174620
Fax: 040 601746229
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